Seit 2020 Förderung Inklusive Hochschule – Fortschritt für Inklusion hat viele Gesichter

Über 90 Maßnahmen an mehr als 22 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zeigen, wie Barrieren abgebaut, Studienbedingungen verbessert und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erfolgreich zum Abschluss geführt werden.

Diese Webseite macht die Wirkung des Förderprogramms Inklusive Hochschule NRW des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sichtbar: 22 Hochschulen stellen über 90 Maßnahmen vor, die mit den Fördermitteln realisiert werden konnten.

Diese Maßnahmen zeigen als Good-Practices-Beispiele, wie soziale, digitale und bauliche Barrieren abgebaut, Studienbedingungen verbessert und dadurch Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen erfolgreich ihr Studium absolvieren können. Zusätzlich zur Dokumentation guter Praxis verdeutlicht die Plattform: Inklusion an Hochschulen ist übertragbar, wirksam und zukunftsweisend. Die Förderphase 2020-2026 hat gezeigt, was machbar ist. Jetzt gilt es, dieses Fundament zu sichern und auszubauen. Inklusion an Hochschulen muss als Daueraufgabe verlässlich finanziert bleiben.

Daher wirbt diese Plattform für eine Verstetigung des Programms Inklusive Hochschule NRW über Dezember 2026 hinaus.

Das Förderprogramm in Kürze

Das Förderprogramm Inklusive Hochschule NRW knüpft unmittelbar an den Aktionsplan NRW zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie an den Landesplan Inklusion an. Es setzt ein wichtiges Signal: Inklusion ist die Grundbedingung für Chancengerechtigkeit und Teilhabe im Kontext Hochschulbildung.

  • Ziel: Hochschulen dabei zu unterstützen, chancengerechte Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zu schaffen.
  • Laufzeit und Finanzierung: Start in 2020 (Hochschulpakt), Fortführung bis 2026 aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL); insgesamt rund 6,6 Millionen Euro für Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in staatlicher Trägerschaft sowie für die staatlichen Kunst- und Musikhochschulen in NRW.
  • Umsetzung: In engem Austausch mit den Beauftragten für Studierende mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen gemäß § 62b Hochschulgesetz. Die organisatorischen Modelle zur Verwendung der Mittel orientieren sich an den individuellen Gegebenheiten und Herausforderungen der einzelnen Hochschulen. Sie reichen von Kompetenzstellen und Arbeitsgruppen bis hin zu individuellen Zuständigkeiten. Flexible Lösungen vor Ort sind dabei ausdrücklich gewollt.
  • Wirkung: Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) hat das Programm nach drei Jahren positiv evaluiert. Die Hochschulen nehmen Inklusion stärker in den Blick, stoßen wichtige Entwicklungsprozesse an und realisieren auf die jeweilige Hochschule zugeschnittene Maßnahmen.

Worfür die Mittel eingesetzt werden

Die Mittel sind zweckgebunden und kommen unmittelbar den Studienbedingungen zugute. Sie wurden unter anderem verwendet für:

  • Personal, z. B. für zusätzliche spezifische Beratungsangebote, barrierefreie Aufbereitung von Studienmaterial.
  • Hilfsmittel und Dienstleistungen, z. B. Lizenzen, spezielles Arbeitsmaterial, Gebärdensprachdolmetschende, Umsetzungsdienste.
  • Material, Geräte und Baumaßnahmen, z. B. technische Ausstattung, barrierefreie studentische Arbeitsplätze und -räume.
  • Förderung diskursive Prozesse und partizipative Strukturen (z.B. runde Tische) sowie der Sensibilisierung für die Belange von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen an den Hochschulen.
  • Entwicklung langfristiger Strategien für mehr Inklusion.

Warum Verstetigung nötig ist

Inklusion an Hochschulen ist keine Projekt-, sondern eine Daueraufgabe. Die hier vorgestellten Maßnahmen wären ohne die zusätzliche Förderung nicht möglich gewesen. Dabei liegt aus Sicht der Hochschulen die große Stärke des Förderprogramms in seiner Flexibilität: Jede Hochschule kann zielgenau die Maßnahmen finanzieren, die vor Ort wirken. Anhand der hier vorgestellten Maßnahmen wird aber auch deutlich, welche Lücken bleiben, wenn benötigte Mittel fehlen.

Die bisherigen Erfolge zeigen: Das Förderprogramm wirkt. NRW ist zu einem herausragenden Standort für die inklusive Hochschulentwicklung geworden.

Damit die neu geschaffenen Strukturen und Angebote erhalten und weiterentwickelt werden und damit weiterhin Vielfalt als Innovationsmotor an den Hochschulen in NRW wirken kann, ist eine Weiterführung der Förderung über 2026 hinaus notwendig.

Wir laden daher Politik, Hochschulen und Öffentlichkeit ein, uns dabei zu unterstützen, die erzielten Fortschritte zu sichern, diese auszubauen und die erfolgreiche Förderung über 2026 hinaus zu verstetigen.

Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW(öffnet neuen Tab), der Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen an Hochschulen in NRW und des Netzwerks Inklusive Hochschule NRW.

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