Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich stellt sicher, dass eine Behinderung oder chronische Erkrankung nicht zu einer Benachteiligung in Prüfungen und im Studienverlauf führt. Möglich sind zum Beispiel eine verlängerte Bearbeitungszeit, alternative Prüfungsformen, Pausen oder der Einsatz von Hilfsmitteln – der Leistungsmaßstab bleibt dabei unverändert.

Der Anspruch ist rechtlich verankert, doch in der Praxis stellen sich viele Fragen: Wie wird er beantragt, welche Nachweise sind nötig, wer entscheidet? Transparente Verfahren und klare Informationen bauen Unsicherheit ab – auf Seiten der Studierenden ebenso wie bei den Lehrenden und Prüfungsämtern.

Die hier zusammengestellten Maßnahmen dokumentieren, wie Hochschulen im Förderprogramm Inklusive Hochschule NRW den Nachteilsausgleich bekannter, verständlicher und leichter zugänglich machen.

Maßnahmen