Das Referat Chancengerechtigkeit der Universität zu Köln vergibt von 2021 bis 2026 jährlich den Inklusions-Projekt-Fonds. Der Fonds wird aus den Fördermitteln des Programms Inklusive Hochschule NRW finanziert und unterstützt Projekte, die zur Umsetzung des Aktionsplans Inklusion beitragen und die Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen verbessern.
Über den Fonds können Sachmittel für Projekte und Maßnahmen im Bereich Inklusion beantragt werden. Antragsberechtigt sind sowohl Studierende als auch Mitarbeitende der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Verwaltungseinrichtungen. Gefördert werden Vorhaben, die aktiv Barrieren abbauen und Chancengleichheit im Studium fördern. Bis 2024 konnten bereits dreizehn Projekte erfolgreich umgesetzt werden.
Der Inklusions-Projekt-Fonds stärkt damit das Engagement für ein inklusives Hochschulumfeld und fördert die nachhaltige Verankerung von Barrierefreiheit in Lehre, Forschung und Campusleben.
mittelbar alle Universitätsangehörigen, unmittelbar Studierende mit Behinderungen