Im Jahr 2024 wurden die Informationen, Abläufe und Leitlinien zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung vollständig überarbeitet. Ziel war es, das Antragsverfahren transparenter, einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten.
Zentrale Grundlage bildet die aktualisierte Handreichung zum Nachteilsausgleich. Sie wird ergänzt durch ein standardisiertes Antragsformular und einen kompakten Flyer, der erste grundlegende Informationen vermittelt. Zusätzlich wurde der Leitfaden „Studieren mit Beeinträchtigung“ veröffentlicht. Er richtet sich an Studierende, Lehrende und Interessierte. Der Leitfaden erklärt verschiedene Formen von Beeinträchtigungen und beschreibt praxisnahe Maßnahmen, die eine barrierefreie und faire Lehre unterstützen.
Auch die Prüfungsämter wurden intensiv geschult, um die neuen Regelungen korrekt umzusetzen. Die überarbeiteten Bestimmungen sind verbindlich in der aktuellen Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) verankert.
Studieninteressierte, Studierende