Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen zum Förderprogramm Inklusive Hochschule NRW, zu dieser Plattform und zu wichtigen Begriffen rund um Inklusion an Hochschulen.

Zum Förderprogramm

Das Förderprogramm Inklusive Hochschule NRW unterstützt Hochschulen dabei, chancengerechte Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu schaffen. Es wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen getragen. Mehr dazu auf der Seite Über.

Das Programm wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW finanziert. Es startete 2020 im Rahmen des Hochschulpakts und wird aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (ZSL) fortgeführt. Die Förderung wurde bis Ende 2028 verlängert.

Die Förderung wurde bis Ende 2028 verlängert. Diese Plattform wirbt dafür, das Programm über 2028 hinaus dauerhaft zu verstetigen, damit die aufgebauten Strukturen und Angebote erhalten bleiben. Die Argumente dafür finden Sie auf der Seite Über.

Gefördert werden Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in staatlicher Trägerschaft sowie die staatlichen Kunst- und Musikhochschulen in NRW. Eine Übersicht der beteiligten Einrichtungen finden Sie unter Hochschulen.

Mit den Mitteln wurden zahlreiche Maßnahmen realisiert – von zusätzlichen Beratungsangeboten über assistive Technologien bis zu baulichen Verbesserungen. Das Ministerium hat das Programm nach drei Jahren positiv evaluiert. Konkrete Beispiele finden Sie in der Maßnahmenübersicht.

Zu dieser Plattform

Diese Webseite macht die Wirkung des Förderprogramms Inklusive Hochschule NRW sichtbar. Sie dokumentiert als Good-Practice-Beispiele, wie Hochschulen in NRW soziale, digitale und bauliche Barrieren abbauen.

Sie können die Maßnahmen nach Thema oder nach Hochschule durchsuchen. Auf der Startseite und unter Themen & Schlagworte sind die Maßnahmen thematisch gebündelt, unter Hochschulen nach Einrichtung.

Ja. Wenn Ihre Hochschule eine Maßnahme aus dem Förderprogramm ergänzen oder aktualisieren möchte, wenden Sie sich an die Redaktion der Plattform. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum.

Begriffe & Rechtliches

An der Hochschule zeigt sich Barrierefreiheit an vielen Stellen: an zugänglichen Gebäuden, an barrierefreien Webseiten und Dokumenten und an einer Lehre, die alle Studierenden einbezieht. Ziel ist, dass niemand auf fremde Hilfe angewiesen ist. Eine kurze Definition finden Sie im Glossar.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist die völkerrechtliche Grundlage für Inklusion – auch an Hochschulen. Ihr Artikel 24 verpflichtet Deutschland zu einem inklusiven Bildungssystem und ist damit ein wichtiger Bezugspunkt für das Förderprogramm Inklusive Hochschule NRW. Was der Vertrag genau ist, erklärt das Glossar.

Auf dieser gesetzlichen Grundlage gibt es an jeder Hochschule in NRW Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Sie sind Ihre vertrauliche Anlaufstelle – die Ansprechpersonen finden Sie hier. Den genauen Wortlaut erklärt das Glossar.

Die BITV 2.0 ist der Grund, warum digitale Barrierefreiheit für Hochschulen verpflichtend ist – sie gilt für die Webseiten und digitalen Angebote öffentlicher Stellen. Viele Maßnahmen auf dieser Plattform setzen genau hier an. Eine kurze Erklärung finden Sie im Glossar.