Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einrichtung Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) der Universität Bielefeld ist bemüht, das Webangebot inklusive-hochschule.nrw unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt inklusive-hochschule.nrw gemäß BITV NRW.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 nur teilweise vereinbar.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Webangebot ist teilweise konform mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den darin enthaltenen Anforderungen des WCAG 2.1 Level AA. Teilweise nicht konform bedeutet, dass einzelne Bereiche des Angebots noch nicht vollständig den Anforderungen entsprechen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

Technische Nichtkonformität

  • Dynamische Inhalte auf der Startseite: Die Kacheldarstellung der Maßnahmen wird per JavaScript ein- und ausgeblendet. Obwohl ARIA-Attribute zur Zustandsanzeige eingesetzt werden, können ältere Hilfsmitteltechnologien Sichtbarkeitsänderungen unter Umständen nicht zuverlässig erkennen. Dies betrifft Erfolgskriterium 4.1.3 (Statusmeldungen) nach WCAG 2.1.

Außerhalb des Geltungsbereichs

  • Externe Inhalte: Verlinkte externe Websites sowie Dokumente externer Anbieter liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs dieses Webangebots.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieses Webangebots aufgefallen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf:

Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB)

E-Mail: zab@uni-bielefeld.de

Wir sind bestrebt, auf Ihr Feedback innerhalb von sechs Wochen zu antworten.

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der Universität Bielefeld

Die ZAB ist die zentrale Anlaufstelle rund um die Themen Barrierefreiheit und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Universität Bielefeld.

Die ZAB bietet Expertise

  • in barrierefreier und diversitätssensibler Hochschulentwicklung
  • in digitaler Barrierefreiheit
  • für Studieninteressierte, Studierende und Lehrende zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte zur Beschäftigung mit Behinderung oder chronischer Erkrankung https://uni-bielefeld.de/barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.05.2026 erstellt. Zuletzt geprüft am 16.06.2026.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Kontakt

Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB)

E-Mail: zab@uni-bielefeld.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Kontakt Ombudsstelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf